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CORONAVIRUS – Modellflug wieder möglich!

Nun ist es offiziell.

Sport wird ab Samstag (9.Mai 2020) in Hessen wieder möglich sein – im Freien und in Turnhallen.

Am Mittwoch den 6. Mai, haben die Regierungschefs von Bund und Ländern weitreichende Lockerungen der Covid19-Maßnahmen beschlossen.

Unter anderem wurde vereinbart, dass Breiten- und Freizeitsport wieder auf Sportstätten stattfinden darf. Das bedeutet, dass die Sperrung der Modellfluggelände bundesweit aufgehoben wird.

Damit ist nicht automatisch wieder ein Vereinsleben wie gewohnt möglich. Vielmehr kann – gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Landesverordnung –  Modellflug nur individuell im Rahmen der Kontaktbeschränkungen und unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden. Auf jede Art der Gruppenbildung ist zu verzichten.

 

Wie viele Personen gleichzeitig ein Modellfluggelände betreten dürfen, ergibt sich nicht unmittelbar aus den Bestimmungen der Verordnungen. Aus Sicht der DMFV-Rechtsabteilung ist es durchaus möglich, dass sich mehrere, voneinander unabhängige „Trainingsgruppen“ auf dem Vereinsgelände befinden, die dann jeweils den geltenden Kontakt- und Abstandsregelungen entsprechen müssen. In diesem Fall ist – neben den obligatorischen Abstandsregelungen – seitens der Vereinsverantwortlichen darauf zu achten, dass die Gesamtpersonenzahl auf dem Gelände mit Augenmaß gewählt wird, dass der Modellflug individuell ausgeübt wird (keine Wettbewerbe, keine Formation…) und dass keinerlei größere, zusammengehörige Gruppen auf und vor dem Vereinsgelände entstehen.

Es ist nicht auszuschließen, dass die lokalen Behörden diese Bestimmung anders auslegen. In diesem Falle ist den Anweisungen der Ordnungshüter unbedingt nachzukommen.

Anhängend findet Ihr auch einen Handlungsleitfaden für die Wiederaufnahme des Modellflugbetriebs auf Vereinsgeländen. Dieser orientiert sich stark an den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und kann nicht in allen Einzelheiten den doch sehr unterschiedlichen Regulierungen in den einzelnen Bundesländern gerecht werden.

Hinweis: Die Empfehlungen sind unbedingt um die individuellen Bestimmungen der jeweiligen Landesverordnung zu ergänzen.

Download der Handlungsempfehlung:

Handlungsempfehlung Covid-19_UH

 

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